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   VG Sigmaringen, 08.11.2005 - NC 6 K 278/05   

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VG Sigmaringen, 08.11.2005 - NC 6 K 278/05 (https://dejure.org/2005,10985)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 08.11.2005 - NC 6 K 278/05 (https://dejure.org/2005,10985)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 08. November 2005 - NC 6 K 278/05 (https://dejure.org/2005,10985)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zulassung zum Studiengang der Humanmedizin - verfassungswidrige Neuregelung der Bewerbungsfrist für Altabiturienten

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (34)

  • VG Sigmaringen, 17.03.2005 - NC 6 K 396/04

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Ulm zum Wintersemester

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.11.2005 - NC 6 K 278/05
    Die Kammer hat der Antragsgegnerin in den Eilbeschlüssen des Vorjahres (Beschlüsse vom 02.11.2004 - NC 6 K 241/04 u.a. -) und in den dazugehörigen Hauptsacheentscheidungen (Urteile vom 17.03.2005 - NC 6 K 396/04 u.a. -) dargelegt, dass die vorgenommene funktionsbezogene Bestimmung der Lehrverpflichtungsermäßigung nicht genügt und eine individuelle Verteilung der Deputatsermäßigungen im Rahmen der Freistellungspauschale nach § 6 a Abs. 5 LVVO nicht zu ersetzen vermag.

    Ob eine Stelle eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters auf Dauer oder nur befristet besetzt wird, unterliegt dem Stellendispositionsermessen der Wissenschafts- und Hochschulverwaltung (vgl. dazu und zum Folgenden mit zahlreichen Nachweisen die bereits zitierten Urteile der Kammer vom 17.03.2005 - NC 6 K 396/04 u.a. -).

    Mit Urteilen vom 17.03.2005 - NC 6 K 396/04 u.a. - hat die Kammer der Antragsgegnerin ihre Rechtsauffassung ausführlich dargelegt, weshalb eine satzungsrechtliche Regelung der Betreuungsrelation für Vorlesungen nach Wegfall des ZVS-Beispielstudienplans und der Neugestaltung des Ausbildungsrechts erforderlich gewesen wäre und weshalb die - ohne diese satzungsrechtliche Regelung - erfolgte systemwidrige Übernahme der Gruppengröße g = 180 in das Beziehungsgeflecht der Studienplanverhältnisse der Antragsgegnerin eine gerichtliche Ersetzung der Eigenanteilsbildung erfordert.

  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2000 - NC 9 S 39/99

    Hochschulzulassung: Medizin - Kapazitätsberechnung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.11.2005 - NC 6 K 278/05
    Die Vergleichsberechnung fällt damit in diesem Studienjahr zwar nicht mehr so studienbewerbergünstig aus wie noch im Vorjahr, vielmehr zeigen die Zweifel im Tatsächlichen und die vorhandenen Lehraufträge nunmehr die Möglichkeit auf, dass durch die Ausgliederung der Abteilung aus der Vorklinik die Lehrleistung der in der Lehreinheit verbleibenden Abteilungen zum kapazitätsbestimmenden Engpass erhoben wird und bei der ausgegliederten Einheit ggf. ungenutzte Kapazität liegt (vgl. zu entsprechenden Erwägungen bei der Bildung einer reinen Dienstleistungseinheit VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.02.2000 - NC 9 S 39/99 -).

    Angesichts dessen kann im Eilverfahren auch offen bleiben, ob die für den Studiengang Molekulare Medizin - der kein eigenes Lehrpersonal hat und sich (quasi als "passive Dienstleistungseinheit", vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.02.2000 - NC 9 S 39/99 -) nur aus Dienstleistungen anderer Lehreinheiten speist - erbrachten Lehrleistungen der Lehreinheit Vorklinische Medizin als Dienstleistungsexport kapazitätsrechtlich zutreffend erfasst sind oder ob der Studiengang einer (ggf. welcher?) Lehreinheit zuzuordnen ist, sodass die Lehrleistungen über die Bildung des Curricularfremdanteils einzustellen sein könnten.

  • BVerwG, 24.02.2005 - 3 C 16.04

    Entschädigungslose Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.11.2005 - NC 6 K 278/05
    Insoweit ist den Antragstellervertretern zwar einzuräumen, dass der Tenor in manchen Verfahren - jedenfalls im Kern des Sachausspruchs - fast exakt dem Antrag entspricht, was eine volle Kostentragung der Hochschule nahe legt (so denn auch etwa VG Schwerin, Beschluss vom 01.09.2005 - 3 C 16/04 u.a. - VG Berlin, Beschluss vom 16.02.2005 - VG 12 A 1331.04 - vgl. auch VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 13.05.2005 - 4 Nc 928/04 -).

    Aus Gründen der Einheitlichkeit der Rechtsprechung in Baden-Württemberg setzt die Kammer hier den Auffangstreitwert an (vgl. die ständige Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg, zuletzt etwa Beschluss vom 06.05.2004 - NC 9 S 281/04 - Beschluss vom 04.04.2005 - NC 9 S 3/05 - zu abweichenden Streitwertberechnungsmethoden in Anlehnung an einen Gesamtstreitwert aus allen ausgesprochenen Zulassungen und dem jeweiligen Verhältnis zur Bewerberzahl vgl. nur OVG Niedersachsen, Beschluss vom 30.11.2004 - 2 NB 430/03 - Beschluss vom 28.04.2004 - 2 NB 729/04 -, KMK-HSchR/NF 41 C Nr. 44; wiederum anders etwa im Falle eines Antrags auf Beteiligung an einem Losverfahren: VG Magdeburg, Beschluss vom 14.12.2004 - 5 C 510/04 MD - VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 13.05.2005 - 4 Nc 928/04 - Beschluss vom 19.04.2005 - 4 Nc 109/04 - VG Schwerin, Beschluss vom 01.09.2005 - 3 C 16/04 u.a. - VG Berlin, Beschluss vom 16.02.2005 - VG 12 A 1331.04 - VG Arnsberg, Beschluss vom 20.01.2001 - 12 L 1109/01 - unter Verweis auf die gleichlautende Rechtsprechung des OVG Nordrhein-Westfalen; VG Regensburg, Beschluss vom 12.08.2005 - RO 7 E 05.10082 - für eine Halbierung des Auffangwertes im Eilverfahren: Bayer. VGH, Beschluss vom 16.06.2005 - 7 C 05.10476 - Sächs. OVG, Beschluss vom 13.07.2005 - NC 2 E 86/05 - anknüpfend an die zitierte Stellungnahme des BVerwG: OVG Saarland, Beschluss vom 02.08.2005 - 3 Y 13/05 -).

  • OVG Niedersachsen, 28.04.2004 - 2 NB 729/04

    Unzulässigkeit der Beschwerde wegen Versäumung einer vollständigen Begründung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.11.2005 - NC 6 K 278/05
    Teilhaberechte der Studienbewerber sind - soweit ersichtlich - nicht in den Blick genommen, geschweige denn in eine konkrete Abwägungsentscheidung einbezogen worden (zu einem derartigen Abwägungsausfall vgl. etwa auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 28.04.2004 - 2 NB 729/04 -, NVwZ-RR 2004, 754, 756).

    Aus Gründen der Einheitlichkeit der Rechtsprechung in Baden-Württemberg setzt die Kammer hier den Auffangstreitwert an (vgl. die ständige Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg, zuletzt etwa Beschluss vom 06.05.2004 - NC 9 S 281/04 - Beschluss vom 04.04.2005 - NC 9 S 3/05 - zu abweichenden Streitwertberechnungsmethoden in Anlehnung an einen Gesamtstreitwert aus allen ausgesprochenen Zulassungen und dem jeweiligen Verhältnis zur Bewerberzahl vgl. nur OVG Niedersachsen, Beschluss vom 30.11.2004 - 2 NB 430/03 - Beschluss vom 28.04.2004 - 2 NB 729/04 -, KMK-HSchR/NF 41 C Nr. 44; wiederum anders etwa im Falle eines Antrags auf Beteiligung an einem Losverfahren: VG Magdeburg, Beschluss vom 14.12.2004 - 5 C 510/04 MD - VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 13.05.2005 - 4 Nc 928/04 - Beschluss vom 19.04.2005 - 4 Nc 109/04 - VG Schwerin, Beschluss vom 01.09.2005 - 3 C 16/04 u.a. - VG Berlin, Beschluss vom 16.02.2005 - VG 12 A 1331.04 - VG Arnsberg, Beschluss vom 20.01.2001 - 12 L 1109/01 - unter Verweis auf die gleichlautende Rechtsprechung des OVG Nordrhein-Westfalen; VG Regensburg, Beschluss vom 12.08.2005 - RO 7 E 05.10082 - für eine Halbierung des Auffangwertes im Eilverfahren: Bayer. VGH, Beschluss vom 16.06.2005 - 7 C 05.10476 - Sächs. OVG, Beschluss vom 13.07.2005 - NC 2 E 86/05 - anknüpfend an die zitierte Stellungnahme des BVerwG: OVG Saarland, Beschluss vom 02.08.2005 - 3 Y 13/05 -).

  • BVerwG, 23.07.1987 - 7 C 10.86

    Hochschulzulassungsrecht - Kapazitätserschöpfungsgebot - Wissenschaftliche

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.11.2005 - NC 6 K 278/05
    Diese Begründungen genügen nicht den nach der Rechtsprechung der Kammer an Stellenstreichungen kapazitätsrechtlich zu stellenden Anforderungen (vgl. nur Beschluss vom 12.11.2004 - NC 6 K 239/04 -, Zahnmedizin Tübingen; vgl. im Übrigen auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.02.2003 - NC 9 S 40/02 - Urteil vom 18.12.1986 - NC 9 S 1542/86 -, NVwZ 1987, 716; Beschluss vom 23.02.1999 - NC 9 S 113/98 u.a. -, KMK-HSchR/NF 41C Nr. 22; Beschluss vom 29.01.2002 - NC 9 S 24/02 u.a. -, KMK-HSchR/NF 41C Nr. 31; BVerwG, Urteil vom 23.07.1987 - 7 C 10.86 u.a. -, Buchholz 421.21 Nr. 34; Urteil vom 15.12.1989 - 7 C 15.88 -, Buchholz 421.21 Nr. 42).

    Die Ermessensbetätigung im Zusammenhang mit der Befristung der Beschäftigung eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters ist dabei durch die Besonderheiten des Wissenschaftsbetriebs und das Bedürfnis nach einer hohen Fluktuation im Bereich des wissenschaftlichen Nachwuchspersonals im Sinne eines gewissermaßen intendierten Ermessens dahin gehend vorgeprägt, dass nach Möglichkeit befriste Verträge geschlossen werden sollen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.11.2004 - 6 D 11327/04 -, NJW 2005, 457; BVerwG, Urteil vom 23.07.1987 - 7 C 10.86 -), wodurch das Gewicht der Interessen der Studienbewerber und die Anforderungen an deren Berücksichtigung sinken.

  • VGH Baden-Württemberg, 24.08.2005 - NC 9 S 29/05

    Kapazitätsrechtliche Behandlung von für eine Juniorprofessur vorgesehene

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.11.2005 - NC 6 K 278/05
    Gleichwohl hält es die Kammer im Eilverfahren nicht für angebracht, die gesetzgeberische Wertung außer acht zu lassen, nachdem auch der VGH Baden-Württemberg (Beschluss vom 24.08.2005 - NC 9 S 29/05 -, wenn auch dort ohne Bezug und Aussagen zur materiell-rechtlich erforderlichen Höhe der Lehrverpflichtung von Juniorprofessoren, sondern allein unter Auseinandersetzung mit dem Stellengruppenprinzip, Fragen der richterlichen Notkompetenz und der Regelung des § 5 KapVO) keinen Anlass für eine Anhebung des Lehrdeputats gesehen hat.

    Nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (vgl. nur Beschlüsse vom 23.11.2004 - NC 9 S 298/04 und vom 24.08.2005 - NC 9 S 29/05 - unter Verweis auf die Rechtsprechung der OVGe Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt; Bayer. VGH, Beschluss vom 08.07.2004 - 7 CE 04.10017 u.a. -) fordert auch die ausbildungsrechtliche Verknüpfung von vorklinischen und klinischen Lehrinhalten nicht den Einsatz von klinischen Lehrpersonen in der Vorklinik.

  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.1999 - NC 9 S 113/98

    Zulassung zum Studium der Zahnmedizin: Kapazitätsberechnung -

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.11.2005 - NC 6 K 278/05
    Diese Begründungen genügen nicht den nach der Rechtsprechung der Kammer an Stellenstreichungen kapazitätsrechtlich zu stellenden Anforderungen (vgl. nur Beschluss vom 12.11.2004 - NC 6 K 239/04 -, Zahnmedizin Tübingen; vgl. im Übrigen auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.02.2003 - NC 9 S 40/02 - Urteil vom 18.12.1986 - NC 9 S 1542/86 -, NVwZ 1987, 716; Beschluss vom 23.02.1999 - NC 9 S 113/98 u.a. -, KMK-HSchR/NF 41C Nr. 22; Beschluss vom 29.01.2002 - NC 9 S 24/02 u.a. -, KMK-HSchR/NF 41C Nr. 31; BVerwG, Urteil vom 23.07.1987 - 7 C 10.86 u.a. -, Buchholz 421.21 Nr. 34; Urteil vom 15.12.1989 - 7 C 15.88 -, Buchholz 421.21 Nr. 42).

    Der Studienbewerber hat jedoch bereits im Eilverfahren einen Anspruch auf Prüfung seines vorrangigen Begehrens auf vorläufige Zuweisung eines Vollstudienplatzes, nachdem der Teilstudienplatz ein Aliud und kein Minus im Verhältnis zum Vollstudienplatz ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.1999 - NC 9 S 113/98 u.a. -).

  • BVerfG, 27.07.2004 - 2 BvF 2/02

    Juniorprofessur

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.11.2005 - NC 6 K 278/05
    Soweit einzelne Vertreter der Antragstellerseite rügen, von der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung werde durchweg übersehen, dass es eine wirksame Neuregelung des § 57 f Abs. 2 HRG erst seit dem 31.12.2004 gebe, nachdem das BVerfG zunächst das 5. HRGÄndG (Urteil vom 27.07.2004 - 2 BvF 2/02 -, NJW 2004, 2803) und später teilweise das 6. HRGÄndG (Urteil vom 26.01.2005 - 2 BvF 1/03 -) für nichtig erklärt habe, sodass sämtliche zwischen dem 08.08.2002 und dem 30.12.2004 geschlossenen - auf § 57 f Abs. 2 HRG gestützten - Arbeitsverträge nicht wirksam befristet seien, rechtfertigt dies hier keine andere Beurteilung.
  • BVerfG, 26.01.2005 - 2 BvF 1/03

    Studiengebühren

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.11.2005 - NC 6 K 278/05
    Soweit einzelne Vertreter der Antragstellerseite rügen, von der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung werde durchweg übersehen, dass es eine wirksame Neuregelung des § 57 f Abs. 2 HRG erst seit dem 31.12.2004 gebe, nachdem das BVerfG zunächst das 5. HRGÄndG (Urteil vom 27.07.2004 - 2 BvF 2/02 -, NJW 2004, 2803) und später teilweise das 6. HRGÄndG (Urteil vom 26.01.2005 - 2 BvF 1/03 -) für nichtig erklärt habe, sodass sämtliche zwischen dem 08.08.2002 und dem 30.12.2004 geschlossenen - auf § 57 f Abs. 2 HRG gestützten - Arbeitsverträge nicht wirksam befristet seien, rechtfertigt dies hier keine andere Beurteilung.
  • OVG Sachsen, 13.07.2005 - NC 2 E 86/05
    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.11.2005 - NC 6 K 278/05
    Aus Gründen der Einheitlichkeit der Rechtsprechung in Baden-Württemberg setzt die Kammer hier den Auffangstreitwert an (vgl. die ständige Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg, zuletzt etwa Beschluss vom 06.05.2004 - NC 9 S 281/04 - Beschluss vom 04.04.2005 - NC 9 S 3/05 - zu abweichenden Streitwertberechnungsmethoden in Anlehnung an einen Gesamtstreitwert aus allen ausgesprochenen Zulassungen und dem jeweiligen Verhältnis zur Bewerberzahl vgl. nur OVG Niedersachsen, Beschluss vom 30.11.2004 - 2 NB 430/03 - Beschluss vom 28.04.2004 - 2 NB 729/04 -, KMK-HSchR/NF 41 C Nr. 44; wiederum anders etwa im Falle eines Antrags auf Beteiligung an einem Losverfahren: VG Magdeburg, Beschluss vom 14.12.2004 - 5 C 510/04 MD - VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 13.05.2005 - 4 Nc 928/04 - Beschluss vom 19.04.2005 - 4 Nc 109/04 - VG Schwerin, Beschluss vom 01.09.2005 - 3 C 16/04 u.a. - VG Berlin, Beschluss vom 16.02.2005 - VG 12 A 1331.04 - VG Arnsberg, Beschluss vom 20.01.2001 - 12 L 1109/01 - unter Verweis auf die gleichlautende Rechtsprechung des OVG Nordrhein-Westfalen; VG Regensburg, Beschluss vom 12.08.2005 - RO 7 E 05.10082 - für eine Halbierung des Auffangwertes im Eilverfahren: Bayer. VGH, Beschluss vom 16.06.2005 - 7 C 05.10476 - Sächs. OVG, Beschluss vom 13.07.2005 - NC 2 E 86/05 - anknüpfend an die zitierte Stellungnahme des BVerwG: OVG Saarland, Beschluss vom 02.08.2005 - 3 Y 13/05 -).
  • OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 2 NB 430/03

    Antrag auf vorläufige unbeschränkte Zulassung zum Studium der Humanmedizin;

  • VGH Hessen, 23.08.1994 - 1 TG 2086/94

    Beamtenrecht: Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruches durch eine

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2004 - 13 C 1283/04

    Ermittlung von Ausbildungskapazitäten an einer Hochschule unter Berücksichtigung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.2004 - 6 D 11327/04

    Zulassung zum Studium; befristete Verträge wissenschaftlicher Mitarbeiter

  • VGH Bayern, 08.07.2004 - 7 CE 04.10017
  • VGH Bayern, 15.10.2001 - 7 CE 01.10005
  • VGH Baden-Württemberg, 31.12.1982 - NC 9 S 962/81

    Hochschulzulassung; Zulassungsbegrenzung; Kapazitätsberechnung

  • LG Köln, 27.10.2004 - 9 S 281/04
  • BVerwG, 04.03.1997 - 1 B 1.97

    Einstellung des Verfahrens bei Rücknahme der Beschwerde

  • VGH Bayern, 19.02.1999 - 7 ZE 98.10059
  • VG Arnsberg, 20.11.2001 - 12 L 1109/01

    Zulassung zum Studium im Studiengang Medienplanung, Medienentwicklung und

  • VGH Bayern, 16.06.2005 - 7 C 05.10476
  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.1979 - NC IX 1214/79

    Zulassung zum Studium der Medizin

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 15.88

    Studienplatzkläger - Rechtswidrige Stellenverlagerung - Lehrdeputat -

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2002 - NC 9 S 24/02

    Kapazitätseinbußen: befristete Stellen - Lehrdeputatsermäßigung; Schwundkorrektur

  • BVerwG, 29.08.1989 - 8 B 9.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • StGH Hessen, 17.01.1991 - P.St. 1119

    Einstweilige Verfügung; Vorwegnahme der Hauptsache; Eingriffsart; Eingriffstiefe;

  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.1986 - NC 9 S 1542/86

    Hochschulzulassung; kapazitätsmindernde Stellenveränderungen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.12.1999 - B 2 S 73/99

    Grundsätzliche Möglichkeit des "Auswechselns" der Ermächtigungsnorm bei

  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.1987 - NC 9 S 247/87

    Bewerbungsfrist für Studienplatz außerhalb festgesetzter Zulassungszahlen

  • VG Sigmaringen, 12.11.2004 - NC 6 K 239/04

    Zulassung zum Studiengang Zahnmedizin

  • VG Sigmaringen, 02.11.2004 - NC 6 K 241/04

    Kapazitätsberechnung - Lehrverpflichtung eines Juniorprofessors

  • BVerfG, 13.04.2005 - 1 BvR 2460/04

    Rechtsstaatliche Aspekte des Kapazitätsprozesses

  • OVG Berlin, 25.09.1996 - 7 NC 51.96
  • VG Sigmaringen, 03.11.2006 - NC 6 K 216/06

    Erfolgreicher einstweiliger Rechtsschutz im Verfahren auf Zulassung zum

    Diese Fristregelung ist nach der Rechtsprechung der Kammer auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. zur Vorgängerbestimmung ausführlich noch VG Sigmaringen, Beschlüsse vom 08.11.2005 - NC 6 K 278/05 u.a. - VGH Baden-Württemberg, NK-Urteil vom 22.02.2006 - 9 S 1840/05 - Urteil vom 13.10.1987 - NC 9 S 247/87 u.a. -, KMK-HSchR 1988, 249, 253).

    Soweit Antragsfassungen unklar sind, legt das Gericht das Begehren der Antragsteller in diesem Sinne aus (zur näheren Begründung vgl. wiederum die ausführlichen Beschlüsse der Kammer zum vergangenen Studienjahr vom 08.11.2005 - NC 6 K 278/05 u.a. -).

    Zur weiteren diesbezüglichen Begründung - auch im Hinblick auf die im Zusammenhang mit § 57 f Abs. 2 HRG erörterten Rechtsprobleme - wird auf die Beschlüsse der Kammer aus dem Vorjahr verwiesen (Beschlüsse vom 08.11.2005 - NC 6 K 278/05 u.a. -).

    Angesichts dessen kann im Eilverfahren auch (weiterhin) offen bleiben, ob die für den Studiengang Molekulare Medizin - der kein eigenes Lehrpersonal hat und sich (quasi als "passive Dienstleistungseinheit", vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.02.2000 - NC 9 S 39/99 -) nur aus Dienstleistungen anderer Lehreinheiten speist - erbrachten Lehrleistungen der Lehreinheit Vorklinische Medizin überhaupt in der Form des Dienstleistungsexports kapazitätsrechtlich geltend gemacht werden können (vgl. dazu bereits die obiter dicta in den Beschlüssen der Kammer vom 08.11.2005 - NC 6 K 278/05 - und des VGH Baden-Württemberg vom 06.03.2006 - NC 9 S 198/05 u.a. -), solange er noch keiner Lehreinheit wirksam zugeordnet ist.

    Diese Kostenentscheidung gilt einheitlich für alle Verfahren und damit auch für diejenigen Antragsteller, die nur die Beteiligung an einem Losverfahren um eine bestimmte Anzahl von Studienplätzen und die Vergabe der Plätze nach der daraus folgenden Rangfolge beantragt haben (vgl. zur ausführlichen Begründung die Darlegungen in den Beschlüssen der Kammer vom 08.11.2005 - NC 6 K 278/05 u.a. -).

    Aus Gründen der Einheitlichkeit der Rechtsprechung in Baden-Württemberg setzt die Kammer hier auch im Eilverfahren den (vollen) Auffangstreitwert an (vgl. die ständige Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg, zuletzt etwa Beschluss vom 06.05.2004 - NC 9 S 281/04 - Beschluss vom 04.04.2005 - NC 9 S 3/05 - zu abweichenden Streitwertberechnungsmethoden vgl. die Nachweise in den Beschlüssen der Kammer vom 08.11.2005 - NC 6 K 278/05 u.a. -).

  • VG Sigmaringen, 09.11.2007 - NC 6 K 1426/07

    Kapazitätsberechnung in der Humanmedizin

    Diese Fristregelung ist nach der Rechtsprechung der Kammer auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ( vgl. zur Vorgängerbestimmung ausführlich noch VG Sigmaringen, Beschlüsse vom 08.11.2005 - NC 6 K 278/05 u.a. - VGH Baden-Württemberg, NK-Urteil vom 22.02.2006 - 9 S 1840/05 - Urteil vom 13.10.1987 - NC 9 S 247/87 u.a. -, KMK-HSchR 1988, 249, 253 ).

    Soweit Antragsfassungen unklar sind, legt das Gericht das Begehren der AntragstellerInnen in diesem Sinne aus ( zur näheren Begründung vgl. wiederum die ausführlichen Beschlüsse der Kammer zum vergangenen Studienjahr vom 08.11.2005 - NC 6 K 278/05 u.a. - ).

    Um Wiederholungen zu vermeiden, wird zur weiteren diesbezüglichen Begründung auf die - den Beteiligten bekannten - Beschlüsse der Kammer vom 08.11.2005 - NC 6 K 278/05 u.a. - verwiesen ( § 117 Abs. 5 VwGO in entspr. Anwendung ).

    Diese Kostenentscheidung gilt einheitlich für alle Verfahren und damit auch für diejenigen Antragsteller, die nur die Beteiligung an einem Losverfahren um eine bestimmte Anzahl von Studienplätzen und die Vergabe der Plätze nach der daraus folgenden Rangfolge beantragt haben ( vgl. zur ausführlichen Begründung die Darlegungen in den Beschlüssen der Kammer vom 08.11.2005 - NC 6 K 278/05 u.a. - ).

    Aus Gründen der Einheitlichkeit der Rechtsprechung in Baden-Württemberg setzt die Kammer hier auch im Eilverfahren den (vollen) Auffangstreitwert an ( vgl. die ständige Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg, zuletzt etwa Beschluss vom 06.05.2004 - NC 9 S 281/04 - Beschluss vom 04.04.2005 - NC 9 S 3/05 - zu abweichenden Streitwertberechnungsmethoden vgl. die Nachweise in den Beschlüssen der Kammer vom 08.11.2005 - NC 6 K 278/05 u.a. - ).

  • VG Sigmaringen, 02.02.2007 - NC 6 K 607/06

    Fragen der Kapazitätsberechnung für den Studiengang Zahnmedizin, besonders

    Nach § 24 Nr. 2 der hier für das erste Fachsemester anwendbaren Verordnung des Wissenschaftsministeriums über die zentrale Vergabe von Studienplätzen vom 23.04.2006 (GBl. S. 114; ZVS-VergabeVO; zur Zulässigkeit einer solchen Fristregelung vgl. - noch zur Vorgängerbestimmung - ausführlich VG Sigmaringen, Beschlüsse vom 08.11.2005 - NC 6 K 278/05 u.a. - VGH Baden-Württemberg, NK-Urteil vom 22.02.2006 - 9 S 1840/05 - Urteil vom 13.10.1987 - NC 9 S 247/87 u.a. -, KMK-HSchR 1988, 249, 253) muss ein Antrag, mit dem ein Anspruch auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität geltend gemacht wird, für das Wintersemester bis zum 15. Juli bei der Hochschule eingegangen sein (Ausschlussfrist).

    Soweit Antragsfassungen unklar sind, legt das Gericht das Begehren der Antragsteller in diesem Sinne aus (zur näheren Begründung vgl. wiederum die ausführlichen Beschlüsse der Kammer zum vergangenen Studienjahr vom 08.11.2005 - NC 6 K 278/05 u.a. -).

    Zur weiteren diesbezüglichen Begründung - auch im Hinblick auf die im Zusammenhang mit § 57 f Abs. 2 HRG erörterten Rechtsprobleme - wird auf die Beschlüsse der Kammer aus dem Vorjahr zu Studiengang Humanmedizin verwiesen (Beschlüsse vom 08.11.2005 - NC 6 K 278/05 u.a. -).

    Aus Gründen der Einheitlichkeit der Rechtsprechung in Baden-Württemberg setzt die Kammer hier auch im Eilverfahren den (vollen) Auffangstreitwert an (vgl. die ständige Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg, zuletzt etwa Beschluss vom 06.05.2004 - NC 9 S 281/04 - Beschluss vom 04.04.2005 - NC 9 S 3/05 - zu abweichenden Streitwertberechnungsmethoden vgl. die Nachweise in den Beschlüssen der Kammer vom 08.11.2005 - NC 6 K 278/05 u.a. -).

  • VG Sigmaringen, 29.11.2005 - NC 6 K 361/05

    Zulassung zum Studiengang der Zahnmedizin - verfassungswidrige Neuregelung der

    Im Hinblick auf die Folgen bestimmter Antragstellungen für die gesondert zu betrachtende Kostenentscheidung werden Ausführungen im Rahmen der Begründung der Nebenentscheidungen zu machen sein (vgl. im Übrigen zu weiteren Einzelheiten der Antragstellung die Beschlüsse der Kammer im Studiengang Humanmedizin vom 08.11.2005 - NC 6 K 278/05 u.a. -).

    Die Kammer hält es im Anschluss an den Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 03.04.2003 - NC 9 S 1/03 - (Tübingen/ Psychologie/ WS 2002/2003) im Eilverfahren auch weiterhin für geboten, die gleiche Loschance aller Bewerber mit einem zulässigen Eilantrag dadurch zum Ausdruck zu bringen, dass in jedem Verfahren die Kosten im Verhältnis zusätzlicher Studienplätze zur Gesamtzahl der Bewerber abzüglich der Zahl der zusätzlichen Studienplätze aufgeteilt wird (vgl. zur näheren Begründung auch die Beschlüsse der Kammer zum Studiengang Humanmedizin vom 08.11.2005 - NC 6 K 278/05 u.a. -).

  • VG Sigmaringen, 06.11.2008 - NC 6 K 1500/08

    Aufnahmekapazität Studiengang Humanmedizin; Anteilquotenbildung; Inhalt der

    Die Kammer hat bereits mehrfach dargelegt, dass sie die im gerichtlichen Eilverfahren gestellten Anträge unabhängig davon für zulässig hält, ob einzelne AntragstellerInnen ihren jeweiligen Antrag auf eine unmittelbare Zulassung gerichtet und nur hilfsweise die Zulassung nach den Rangplätzen eines anzuordnenden Losverfahrens begehrt haben oder ob sie isoliert (nur) die Durchführung eines - mitunter auf eine bestimmte Platzzahl beschränkten - Losverfahrens und die anschließende Zulassung nach den jeweiligen Rangplätzen beantragt haben (zur näheren Begründung vgl. etwa die ausführlichen Beschlüsse der Kammer vom 08.11.2005 - NC 6 K 278/05 u.a. -).

    Die nach der Rechtsprechung der Kammer und des VGH Baden-Württemberg insoweit erforderlichen Abwägungsentscheidungen (vgl. dazu VG Sigmaringen, Beschlüsse vom 03.11.2006 - NC 6 K 216/06 u.a. - Beschlüsse vom 08.11.2005 - NC 6 K 278/05 u.a. -) unterstellt die Kammer als gegeben und ausreichend.

  • VG Sigmaringen, 03.11.2006 - NC 6 K 588/06
    Diese Fristregelung ist nach der Rechtsprechung der Kammer auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. zur Vorgängerbestimmung ausführlich noch VG Sigmaringen, Beschlüsse vom 08.11.2005 - NC 6 K 278/05 u.a. - VGH Baden-Württemberg, NK-Urteil vom 22.02.2006 - 9 S 1840/05 - Urteil vom 13.10.1987 - NC 9 S 247/87 u.a. -, KMK-HSchR 1988,249,253).

    Soweit Antragsfassungen unklar sind, legt das Gericht das Begehren der Antragsteller in diesem Sinne aus (zur näheren Begründung vgl. wiederum die ausführlichen Beschlüsse der Kammer zum vergangenen Studienjahr vom 08.11.2005 - NC 6 K 278/05 u.a. -).

  • VG Bayreuth, 17.05.2017 - B 3 E 17.122

    Teilnahme am Losverfahren für Studienplatz

    19 BayDSG verbietet somit die Übermittlung personenbezogener Daten an die Antragstellerseite (so auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 09.09.2015, Az.: 2 NB 368/14; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 03.03.2009, Az.: 1 M 140/08; VG Sigmaringen, Beschluss vom 08.11.2005, Az.: NC 6 K 278/05).
  • VG Sigmaringen, 17.12.2007 - NC 6 K 1542/07

    Zulassung zum Studium der Zahnmedizin WS 2007/2008

    Aus Gründen der Einheitlichkeit der Rechtsprechung in Baden-Württemberg setzt die Kammer hier auch im Eilverfahren den (vollen) Auffangstreitwert an (vgl. die ständige Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg, zuletzt etwa Beschluss vom 06.05.2004 - NC 9 S 281/04 - Beschluss vom 04.04.2005 - NC 9 S 3/05 - zu abweichenden Streitwertberechnungsmethoden vgl. die Nachweise in den Beschlüssen der Kammer vom 08.11.2005 - NC 6 K 278/05 u.a. -).
  • VG Sigmaringen, 01.06.2006 - NC 6 K 117/06

    Studienplatzvergabe: Umwidmung von außerkapazitären Studienplätzen in

    Mit das vorangegangene Wintersemester 2005/06 betreffenden Beschlüssen vom 08.11.2005 - NC 6 K 278/05 u.a. - errechnete die Kammer eine Aufnahmekapazität von 350 Studienplätzen für das 1. Fachsemester.
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